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TIPP: Um eine individuelle Auflistung der für Ihren speziellen Fall erforderlichen Dokumente zu erhalten, verwenden Sie die Online - Dokumenteninformation.
Für die Anmeldung Ihrer Hochzeit benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Abschrift aus dem Geburtenbuch: Diese erhalten Sie bei jenem Standesamt, wo Ihre Geburtsurkunde ausgestellt wurde. Die Abschrift aus dem Geburtenbuch muss "neu" ausgestellt werden (nicht älter als 6 Monate). Wenn Sie in Mödling oder im Ausland geboren sind, genügt die Geburtsurkunde (ausgenommen Deutschland u. Italien).
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern: Reisepass)
- Nachweis des Wohnsitzes (Meldezettel)
- Heiratsurkunden aller früheren Ehen
- Nachweis der Auflösung aller früheren Ehen (i.d.R. Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten)
- Geburtsurkunden gemeinsamer vorehelicher Kinder ( Vaterschaftsanerkenntnis )
- Nachweis von akademischen Graden oder Standesbezeichnung Ing. (Diplom)
- Für Personen, die noch nicht volljährig sind (vollendetes 18. Lebensjahr):
- Einwilligung der gesetzlichen Vertreter u. Erziehungsberechtigten
- Ehemündigkeitserklärung (vom Bezirksgericht), wenn die Person das 16. Lebensjahr vollendet hat und der künftige Ehegatte volljährig ist
- Für Personen mit fremder Staatsangehörigkeit (zusätzlich)
- Ehefähigkeitszeugnis: Das ist eine Bestätigung der zuständigen Heimatbehörde über das Nichtvorliegen von Ehehindernissen. Das Ehefähigkeitszeugnis hat nur begrenzte Gültigkeit (meist 6 Monate)
- Konventionsflüchtlinge: Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
- Ausländische Peronenstandsurkunden werden - je nach Staat - entweder ohne weiteres akzeptiert, oder bedürfen einer Überbeglaubigung bzw. Apostille .
- Fremdsprachigen Urkunden ist eine in Österreich beglaubigte Übersetzung anzuschließen.
Ein aktuelles Verzeichnis von Übersetzungsbüros finden sie auf der Site www.sdgliste.justiz.gv.at .
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