Erforderliche Unterlagen


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TIPP: Um eine individuelle Auflistung der für Ihren speziellen Fall erforderlichen Dokumente zu erhalten, verwenden Sie die Online - Dokumenteninformation.

Für die Anmeldung Ihrer Hochzeit benötigen Sie folgende Unterlagen:
  • Abschrift aus dem Geburtenbuch: Diese erhalten Sie bei jenem Standesamt, wo Ihre Geburtsurkunde ausgestellt wurde. Die Abschrift aus dem Geburtenbuch muss "neu" ausgestellt werden (nicht älter als 6 Monate). Wenn Sie in Mödling oder im Ausland geboren sind, genügt die Geburtsurkunde (ausgenommen Deutschland u. Italien).
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern: Reisepass)
  • Nachweis des Wohnsitzes (Meldezettel)
  • Heiratsurkunden aller früheren Ehen
  • Nachweis der Auflösung aller früheren Ehen (i.d.R. Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten)
  • Geburtsurkunden gemeinsamer vorehelicher Kinder ( Vaterschaftsanerkenntnis )
  • Nachweis von akademischen Graden oder Standesbezeichnung Ing. (Diplom)
  • Für Personen, die noch nicht volljährig sind (vollendetes 18. Lebensjahr):
    • Einwilligung der gesetzlichen Vertreter u. Erziehungsberechtigten
    • Ehemündigkeitserklärung (vom Bezirksgericht), wenn die Person das 16. Lebensjahr vollendet hat und der künftige Ehegatte volljährig ist
  • Für Personen mit fremder Staatsangehörigkeit (zusätzlich)
    • Ehefähigkeitszeugnis: Das ist eine Bestätigung der zuständigen Heimatbehörde über das Nichtvorliegen von Ehehindernissen. Das Ehefähigkeitszeugnis hat nur begrenzte Gültigkeit (meist 6 Monate)
    • Konventionsflüchtlinge: Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
  • Ausländische Peronenstandsurkunden werden - je nach Staat - entweder ohne weiteres akzeptiert, oder bedürfen einer Überbeglaubigung bzw. Apostille .
  • Fremdsprachigen Urkunden ist eine in Österreich beglaubigte Übersetzung anzuschließen.
    Ein aktuelles Verzeichnis von Übersetzungsbüros finden sie auf der Site www.sdgliste.justiz.gv.at .