Gebühren


Foto by Photo-Atelier Bichl & Prendinger Die Höhe der gestzlich vorgeschriebenen Bundesgebühren und Bundesverwaltungsabgaben die im Zuge der und Durchführung der standesamtlichen Trauung eingehoben werden, kann sehr unterschiedlich sein.

So müssen etwa ausländische Urkunden, Übersetzungen, aber auch Bestätigungen und Bescheinigungen sowie - falls zutreffend - Scheidungsbeschlüsse von Vorehen bei der Anmeldung zu Eheschließung vergebührt werden.

Die Summe der Gebühren und Abgaben beträgt demnach i.d.R. zwischen € 40,- und € 110,- .

Zusätzlich zu den Bundesgebühren und Bundesverwaltungsabgaben entstehen bei Hochzeiten am Wochenende bzw. Sonderhochzeiten folgende Kommissionsgebühren:

Euro 280,- (außerhalb der Amtszeiten)
Euro 350,- (an Sonn/Feiertagen)

Wenn Sie im Thonetschlößl (Museum) Mödling heiraten, sind an den Museumsverein Eur 50,- Nutzungsentgelt für die Räumlichkeiten plus Eur 10,- für die Aufsichtsperson zu entrichten.