| Gebühren |
So müssen etwa ausländische Urkunden, Übersetzungen, aber auch Bestätigungen und Bescheinigungen sowie - falls zutreffend - Scheidungsbeschlüsse von Vorehen bei der Anmeldung zu Eheschließung vergebührt werden. Die Summe der Gebühren und Abgaben beträgt demnach i.d.R. zwischen € 40,- und € 110,- . Zusätzlich zu den Bundesgebühren und Bundesverwaltungsabgaben entstehen bei Hochzeiten am Wochenende bzw. Sonderhochzeiten folgende Kommissionsgebühren: Euro 280,- (außerhalb der Amtszeiten) Euro 350,- (an Sonn/Feiertagen) Wenn Sie im Thonetschlößl (Museum) Mödling |