Für eine optimale Nutzererfahrung verwendet diese Website Cookies. Durch die Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Klicken Sie auf diesen Text um ihn auszublenden.

Standesamtsverband Mödling - Heiraten von seiner schönsten Seite!

Menuebutton

Inhalt

Ehelich - Unehelich

Ehelich - Unehelich

Als ehelich geboren gilt ein Kind, das in aufrechter Ehe der Eltern oder innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod des Ehemannes der Mutter geboren wird.

Als unehelich geboren gilt demnach ein Kind, das von einer ledigen, geschiedenen oder länger als 300 Tage verwitweten Mutter geboren wird.

HINWEIS: Wenn die Eltern eines unehelich geborenen Kindes später heiraten, gilt das Kind (rückwirkend) als ehelich.

Standesamt Mödling, A-2340 Mödling, Austria
Fon: +43 (0)2236 43170, Fax: ++43 (0)2236 43170 85
standesamt@moedling.at

Zur Desktop-Version