Für die Beurkundung eines Sterbefalles benötigen Sie neben der ärztlich bestätigten "Anzeige des Todes" folgende Unterlagen:
Verstorbene(r) ledig:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
- ggf. Nachweis eines akademischen Grades oder Ing.
Verstorben(r) verheiratet:
- zusätzlich: Heiratsurkunde
Verstorbene(r) geschieden/verwitwet:
- zusätzlich: Scheidungsbeschluss bzw. Sterbeurkunde des Ehegatten
Folgende Gebühren/Abgaben werden im Zuge der Beurkundung des Sterbefalles eingehoben:
- € 9,30 pro Sterbeurkunde
HINWEIS: Üblicherweise benötigen Sie je eine Sterbeurkunde für Bestattung, Notar und ggf. private Lebensversicherungen. Todesbestätigungen (nur gültig für Sozialversicherungszwecke) sind gebührenfrei. - Bei einem Haussterbefall im Gemeindegebiet von Mödling heben wir für die Gemeindeärzte auch die Totenbeschaugebühr von € 53,50 ein.