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Inhalt

Vollmacht

Anläßlich Revision unserer vorgesetzten Dienstbehörde, dem Amt der NÖ Lreg, Abt IVW-2, wurde angeordnet, daß Personen, die nicht persönlich als Antragsteller auftreten, wie folgt vorgehen :

Textbeispiel Vollmacht :

 „Ich, Vor-und Familienname, bevollmächtige Herrn/Frau Vor- und Familienname, mich vor der Behörde zu vertreten.“
 
Die Vollmacht unterliegt mit € 3,90 der Bundesgebührenpflicht. Aus Gründen der Rechtssicherheit muß der Vollmacht eine Fotokopie des Reisepasses (und zwar die Seite mit den persönlichen Daten) beigelegt werden.
Der Bevollmächtigte muß sich außerdem ausweisen.

Rechtsgrundlage: § 10 AVG (BGBl 51/1991, geändert durch BGBl I 135/2009)

Standesamt Mödling, A-2340 Mödling, Austria
Fon: +43 (0)2236 43170, Fax: ++43 (0)2236 43170 85
standesamt@moedling.at

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