Anläßlich Revision unserer vorgesetzten Dienstbehörde, dem Amt der NÖ Lreg, Abt IVW-2, wurde angeordnet, daß Personen, die nicht persönlich als Antragsteller auftreten, wie folgt vorgehen :
Textbeispiel Vollmacht :
„Ich, Vor-und Familienname, bevollmächtige Herrn/Frau Vor- und Familienname, mich vor der Behörde zu vertreten.“
Die Vollmacht unterliegt mit € 3,90 der Bundesgebührenpflicht. Aus Gründen der Rechtssicherheit muß der Vollmacht eine Fotokopie des Reisepasses (und zwar die Seite mit den persönlichen Daten) beigelegt werden.
Der Bevollmächtigte muß sich außerdem ausweisen.
Rechtsgrundlage: § 10 AVG (BGBl 51/1991, geändert durch BGBl I 135/2009)