Wenn Sie im Ausland heiraten wollen, verlangt die dortige Behörde von österreichischen Staatsbürgern - neben anderen Dokumenten - üblicherweise ein Ehefähigkeitszeugnis oder eine Ledigkeitsbescheinigung. Das ist eine Bestätigung, dass Sie nach österreichischem Recht alle Ehevoraussetzungen erfüllen (Gültigkeit 6 Monate). Das Verfahren für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, gleicht dem der Anmeldung zur Eheschließung ("Ermittlung der Ehefähigkeit"), hierfür benötigen Sie dieselben erforderlichen Unterlagen .
Bitte beachten Sie: Heiratsurkunden von manchen Ländern werden in Österreich nicht automatisch akzeptiert! Diese müssen mit einer Überbeglaubigung bzw. Apostille versehen sein. Wenn dies alles erledigt ist und Sie sich wieder in Österreich befinden, müssen Sie von Ihrer Heiratsurkunde eine beglaubigte Übersetzung anfertigen lassen, und diese bei einem Standesamt für die Eintragung im zentralen Personenstandsregister vorlegen.