Für die Beurkundung eines Neugeborenen werden nachfolgende Unterlagen benötigt

Eheliche Kinder
- Heiratsurkunde der Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern
- Staatsbürgerschftaftsnachweise der Eltern (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
- ggf. Nachweis von akademischen Graden und Standesbezeichnung (Ing.)
Uneheliche Kinder
- Geburtsurkunde der Mutter
- wenn die Mutter schon einmal verheiratet war: Heiratsurkunde der (letzten) Ehe sowie Scheidungsurteil mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde des Ehemannes
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
- ggf. Nachweis von akademischen Graden und Standesbezeichnung (Ing.)
- ggf. zusätzlich die notwendigen Unterlagen für ein Vaterschaftsanerkenntnis
- bei der Geburtsbeurkundung eines unehelichen Kindes müssen auf Grund diverser Unterschriften beide Elternteile anwesend sein!
Die Erstausstellung von 2 Geburtsurkunden ist gebührenfrei. Ansonsten beträgt die Gebühr für jede Geburtsurkunde € 13,10.
Wenn Sie zu Hause entbinden, benötigen Sie zusätzlich die von Arzt oder Hebamme unterschriebene Anzeige der Geburt.