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Standesamtsverband Mödling - Heiraten von seiner schönsten Seite!

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Inhalt

Staatsbürgerschaftsnachweis

Staatsbürgerschaftsevidenzstelle Mödling
2340 Mödling, Schrannenplatz 1 (Fußgängerzone), Rathaus, Erdgeschoß
Tel. (02236) 244 54
Telefax (02236) 43170 85
Email: staatsbuergerschaft@moedling.at

Parteienverkehr zur Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 11:30 Uhr
Dienstag zusätzlich von 16:00 bis 17:30 Uhr 
Am 24.12. und am 31.12. ist geschlossen, am Faschingsdienstag (sowie zu Allerseelen, soweit es einen Dienstag betrifft) ist am Nachmittag geschlossen.


ACHTUNG - DIENSTAG, 30. APRIL 2024 IST DAS STANDESAMT GESCHLOSSEN (NUR JOURNALDIENST FÜR STERBEFÄLLE)!


Der Antrag um Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises muss ab der Volljährigkeit (vollendetes 18. Lebensjahr) persönlich (email) gestellt werden. Für Minderjährige müssen die Obsorgeberechtigten (Erziehungsberechtigte bzw. gesetzliche Vertreter) den Staatsbürgerschaftsnachweis beantragen.

Vollmacht
Der Antrag um Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises kann auch mittels schriftlicher Vollmacht erfolgen. Bitte beachten Sie, dass neben der Vollmacht aus Gründen der Rechtssicherheit auch eine Kopie des Ausweises der Person (Seite mit den persönlichen Daten), für die der Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt werden soll, vorgelegt werden muss (Anordnung der NÖLR, Abt. IVW-2). Weiters muss sich der oder die Bevollmächtigte bei der Antragstellung ausweisen. Die Vollmacht unterliegt mit Eur 3,90 der Bundesgebührenpflicht.

Textbeispiel:
„Ich, Vor-und Familienname, bevollmächtige Herrn/Frau Vor- und Familienname, mich vor der Behörde zu vertreten.“

Für den Antrag auf Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises benötigen Sie folgende Unterlagen.

Pro Staatsbürgerschaftsnachweis sind Eur 44,50 zu entrichten (ggf.zuzüglich Eur 3,90 bei Vorlage einer Vollmacht).
Ausnahme: Die Erstausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises für ein Kind ist gebührenfrei, sofern der Antrag innerhalb von 2 Jahren nach der Geburt des Kindes eingebracht wird.

Ausländer, die um die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ansuchen möchten und im Bezirk Mödling den Hauptwohnsitz haben, wenden sich zuständigkeitshalber an die Bezirkshauptmannschaft Mödling, Bahnstraße 2, Tel. 02236/9025-34169, Email: post.bhmd@noel.gv.at , Staatsbürgerschaftsreferat, Frau Plank.

Standesamt Mödling, A-2340 Mödling, Austria
Fon: +43 (0)2236 43170, Fax: ++43 (0)2236 43170 85
standesamt@moedling.at

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