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Rechtskraftbestätigung

Rechtskraftbestätigung

Die Rechtskraftbestätigung einer gerichtlichen o. behördlichen Entscheidung ist ein nach untenstehendem Muster angebrachter Vermerk, aus welchem hervorgeht, wann diese Entscheidung rechtskräftig wurde. Wenn der Rechtskraftvermerk fehlt (was sehr oft der Fall ist, da beispielsweise Scheidungsbeschlüsse zum Zeitpunkt der Ausstellung meist noch nicht rechtskräftig sind) müssen Sie diesen vom zuständigen Gericht (Behörde) nachträglich anbringen lassen.

 

Standesamt Mödling, A-2340 Mödling, Austria
Fon: +43 (0)2236 43170, Fax: ++43 (0)2236 43170 85
standesamt@moedling.at

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