Standesamts- und
Staatsbürger­schafts­verband
Mödling

Herzlich willkommen beim Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Mödling!

Die im Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Mödling zusammengeschlossenen Gemeinden

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Diesen Wunsch teilen Sie mit vielen Paaren!
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Der Pfad zur Hochzeit / Verpartnerung

Drei Schritte  zur Heiratsurkunde bzw. Verpartnerungsurkunde

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Aufgebot vor Ort am Standesamt

Hochzeitstermin

Heiraten und Verpartnerung

Auch Tamara und Hans haben unsere Dienste in Anspruch genommen. Mag sein, dass für viele das Flair unserer Örtlichkeiten den Ausschlag gibt – vielleicht auch der Umstand, dass wir sehr bemüht sind, Ihnen Ihre standesamtliche Trauung zum Fest werden zu lassen. Fest steht: Immer mehr Paare entscheiden sich ungeachtet Ihres Wohnsitzes für eine Hochzeitsfeier im Bezirk Mödling – so wie Tamara und Hans.

Geburt

Gratulation!

Sie haben/werden ein Kind bekommen, wohl eines der schönsten Erlebnisse, die ein Mensch haben kann.

Das Standesamt Mödling ist für die Beurkundung aller Geburten, welche im Bezirk Mödling stattfinden, zuständig.

Für die Geburtsbeurkundung (Ausstellung der Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel) genügt bei ehelichen Kindern die Anwesenheit eines Elternteils, bei unehelichen Kindern müssen auf Grund diverser Unterschriftsleistungen beide Elternteile anwesend sein.

Wenn Sie im Landesklinikum Mödling entbinden, erfolgt die Geburtsbeurkundung direkt im Baby-Point im Landesklinikum Mödling.

Für die Beantragung der Geburtsbeurkundung benötigen Sie das ausgefüllte / unterschriebene Formular Antrag Geburtsbeurkundung sowie Erforderliche Unterlagen – Geburtsbeurkundung

Todesfall

Das Standesamt Mödling ist für die Beurkundung jener Todesfälle zuständig, welche im Bezirk Mödling eintreten. Zunächst wird eine ärztlich bestätigte “Anzeige des Todes” ausgestellt. Sofern diese nicht elektronisch in das Zentrale Personenstandregister übermittelt wird, erhalten Sie diese in Papierform bei:
  • Tod im Krankenhaus Mödling: direkt im Spital
  • Tod im Pensionisten/Pflegeheim: direkt im Heim
  • Haussterbefall: vom zuständigen Gemeindearzt
HINWEIS: Sollte der/die Verstorbene gerichtsmedizinisch obduziert werden, wird die Anzeige des Todes erst nach Freigabe des/der Toten von der Gerichtsmedizin ausgestellt. Der nächste Weg führt zum Standesamt (Frist: nächstfolgender Werktag), wo die für die Ausstellung der Sterbeurkunden die erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden müssen. TIPP: Auf Wunsch nimmt Ihnen Ihr Bestattungsunternehmen (www.bestatter.at) diesen Amtsweg ab!

Staatsbürgerschaftsnachweis

Am Standesamtsverband Mödling können Anträge zur Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises gestellt werden.