Todesfall
Todesfall
Das Standesamt Mödling ist für die Beurkundung jener Todesfälle zuständig, welche im Bezirk Mödling eintreten.
Zunächst wird eine ärztlich bestätigte “Anzeige des Todes” ausgestellt. Sofern diese nicht elektronisch in das Zentrale Personenstandregister übermittelt wird, erhalten Sie diese in Papierform bei:
- Tod im Krankenhaus Mödling: direkt im Spital
- Tod im Pensionisten/Pflegeheim: direkt im Heim
- Haussterbefall: vom zuständigen Gemeindearzt
Erforderliche Unterlagen
Für die Beurkundung eines Sterbefalles benötigen Sie neben der ärztlich bestätigten “Anzeige des Todes” folgende Unterlagen:
Verstorbene(r) ledig:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
- ggf. Nachweis eines akademischen Grades oder Ing.
- zusätzlich: Heiratsurkunde
- zusätzlich: Scheidungsbeschluss bzw. Sterbeurkunde des Ehegatten
- € 13,10 pro Sterbeurkunde HINWEIS: Üblicherweise benötigen Sie je eine Sterbeurkunde für Bestattung, Notar und ggf. private Versicherungen.
- Bei einem Haussterbefall im Gemeindegebiet von Mödling wird vom Sozialamt der Stadtgemeinde Mödling eine Totenbeschaugebühr eingehoben Tel: 02236/400 oder sozialamt@moedling.at
Weiterführende Informationen
Weitere Wege nach einem Sterbefall
- Bestattung: Wenn Sie nicht schon vor der Beurkundung des Sterbefalles das Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl kontaktiert haben, dann sollten Sie dies spätestens nach dem Gang aufs Standesamt tun.
- Ab- oder Ummeldung diverser privater Versicherungen (Lebens- Unfall – Zusatzkrankenversicherungen). Bei bestehender Sterbeversicherung (z.B. Wiener Verein) übergeben Sie die dafür vorgesehene Sterbeurkunde der Bestattung.
- Verlassenschaftsabhandlung: Der zuständige Notar setzt sich mit Ihnen automatisch innerhalb der nächsten 2 bis 4 Wochen in Verbindung.
Für die Verlassenschaftsabhandlung sollten Sie folgende Unterlagen vorbereiten:
1. Namen, Adressen, Familienstand und Geburtsdaten der nächsten Verwandten
2. Dokumente des/der Verstorbenen (Sterbeurkunde, Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel)
3. letztwillige Verfügungen (Testament)
4. ggf. Vormundschaftsdekrete, Bestellung zum Sachwalter
5. letzte Pensionsabschnitte der/der Verstorbenen
6. kurze Aufstellung über den Nachlass (Bank- Spar- und Wertpapierkonten, Vermögenssteuererklärung, Versicherungspolizzen, Grundbuchauszüge, Grundbesitzbögen und Einheitswertbescheide, Übergabsverträge, Handelsregisterauszüge, KFZ-Papiere etc.)
7. Aufstellung und Belege über Schulden sowie Auslagen anlässlich der letzten Krankheit, des Todesfalles und Begräbnisses.