Staatsbürgerschafts-Nachweis

Staatsbürgerschaftsnachweis

Persönliche Antragstellung

Ab der Volljährigkeit (vollendetem 18. Lebensjahr) muss der Antrag auf Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises grundsätzlich persönlich gestellt werden.

Bei Minderjährigen ist der Antrag durch die obsorgeberechtigte Person bzw. den gesetzlichen Vertreter zu stellen.

Antragstellung mit Vollmacht

Der Antrag auf Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises kann auch durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden.

In diesem Fall sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • eine schriftliche Vollmacht
  • eine Kopie des Ausweises der Person, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt werden soll (Seite mit den persönlichen Daten)
  • ein amtlicher Lichtbildausweis der bevollmächtigten Person

Die Vorlage einer Ausweiskopie ist aus Gründen der Rechtssicherheit aufgrund einer Anordnung des Amtes der NÖ Landesregierung (Abteilung IVW-2) erforderlich.

Für die Vollmacht fällt eine Bundesgebühr von € 6,00 an.

Beispiel für eine Vollmacht:

„Ich, Vor- und Familienname, bevollmächtige Herrn/Frau Vor- und Familienname, mich vor der Behörde zu vertreten.“

Gebühren

Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises sind € 58,85 zu entrichten.

Bei einer Antragstellung mittels Vollmacht fällt zusätzlich eine Gebühr von € 6,00 für die Vollmacht an.

Gebührenfreie Erstausstellung für Kinder

Die Erstausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises für ein Kind ist gebührenfrei, sofern der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt des Kindes eingebracht wird.

Erforderliche Unterlagen

Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis.

Sollten Sie die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen bekommen haben, bringen Sie bitte neben einem amtlichen Lichtbildausweis auch Ihre Geburtsurkunde sowie den Verleihungsbescheid mit.

Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft

Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft beantragen möchten, wenden sich bei Hauptwohnsitz im Bezirk Mödling an die zuständige Bezirkshauptmannschaft Mödling.

Bezirkshauptmannschaft Mödling – Staatsbürgerschaftsreferat
Bahnstraße 2
2340 Mödling

Telefon: 02742/9005-34170
E-Mail: post.bhmd@noel.gv.at

Zuständige Ansprechperson: Frau Plank