Ehe und Verpartnerung

Ehe und Verpartnerung

Seit 01.02.2019 gibt es die Möglichkeit zu heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft einzugehen. Generell haben beide Einrichtungen ähnliche Rechtswirkungen, es gibt aber auch ein paar Unterschiede, beispielsweise:

  • in manchen Ländern wie etwa USA oder Irland wird die eingetragene Partnerschaft nicht anerkannt
  • Die Eheschließung kommt durch das „Ja-Wort“ zustande, die eingetragene Partnerschaft wird durch einen bloßen schriftlichen Vertrag begründet

Generell gilt die Online Hochzeitstermin-Reservierung sowohl für Eheschließungen als auch für eingetragene Partnerschaften.
Auch die bzw. erforderlichen Unterlagen sind für Ehe und eingetragene Partnerschaften gleich.

Örtlichkeiten

Wir sind für alle standesamtlichen Trauungen im Bezirk Mödling zuständig.

Wir haben das Glück, im Bezirk Mödling über viele interessante Plätze zu verfügen, die einen würdigen Rahmen für Ihre Hochzeit garantieren.
Bezüglich der genauen Örtlichkeiten sind wir sehr flexibel. Deshalb ist von vornherein auch kein Ort für eine Hochzeit ausgeschlossen. Auch viele der angeführten Gastronomiebetriebe stellen stilvolle Locations für Ihre Trauung zur Verfügung.

Termine

Vielleicht klingt das etwas überheblich, wenn wir behaupten in Sachen Hochzeitsterminvergabe zu den bürgerfreundlichsten Standesämtern in Österreich zu gehören. So gibt es eine Reihe von Möglichkeiten innerhalb als auch außerhalb der üblichen Amtsstunden zu heiraten. Und das Beste daran: Sie können sich Ihren Hochzeitstermin gleich online reservieren!

Konkret gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Zu den üblichen Amtszeiten (Montag bis Freitag mittags) im Rathaus Mödling
  • An zahlreichen Wochenenden (Freitag Nachmittag und Samstag) an anderen vorgegebenen Örtlichkeiten
  • Bei Sonderhochzeiten können Zeit wie Ort völlig frei vereinbart werden.

Hinweis: Jeweils ab Ostern stehen die Trauungstermine für das nächstfolgende Jahr fest und sind zur Buchung freigegeben!

Sonderhochzeiten

Sonderhochzeit bedeutet die Durchführung einer standesamtlichen Trauung an einem Zeitpunkt bzw. einem Ort (innerhalb des Bezirkes Mödling) welchen wir im Online-Trauungskalender nicht anbieten. Beispielsweise stellen viele der angeführten Gastronomiebetriebe stilvolle Locations für Ihre Trauung zur Verfügung.

Das Rathaus Mödling steht jedoch für Sonderhochzeiten nicht zur Verfügung.

Solche Hochzeiten können nur direkt und individuell mit einem zuständigen Trauungsstandesbeamten vereinbart werden. Kronkret bedeutet dies, Sie kontaktieren einen der unten angeführten mobilen Trauungsstandesbeamten (bitte nicht die allgemeine Emailadresse des Standesamtes Mödling verwenden, sondern die personalisierten Adressen). In weiterer Folge vereinbaren Sie mit dem betreffenden Standesbeamten Ort/Zeitpunkt für die Trauung, organisieren jedoch ihre Hochzeit (wie etwa die Buchung der gewünschten Trauungslocation) selbst und der Standesbeamte kommt zum vereinbarten Zeitpunkt, um das Jawort entgegenzunehmen und die Ehe zu beurkunden.

ANMERKUNG: Von Mo-Fr 08.00 bis 12.00 Uhr sowie am Dienstag von 16.00 bis 18.00 können keine Sonderhochzeiten stattfinden, da zu diesen Zeiten die Standesbeamten Dienst im Rathaus zu versehen haben. Weiters weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass Sonderhochzeiten ein freiwillliger Zusatzdienst der betreffenden Standesbeamten sind. Daher besteht kein Anspruch auf Buchung/Durchführung einer Sonderhochzeit.

Zur Zeit stehen folgende Standesbeamte für diesen Dienst zur Verfügung:

Beachten Sie bitte, dass für diese Trauungen neben den Bundesgebühren/Verwaltungsabgaben auch eine Kommissionsgebühr fällig wird (Eur 280,- außerhalb der Amtsstunden an Werktagen einschließlich Samstag bzw. Eur 350,- an Sonn/Feiertagen)

Erforderliche Unterlagen

Für die Anmeldung Ihrer Hochzeit benötigen Sie folgende Dokumente (Rechtsgrundlage u.a. § 6 Personenstandsgesetz Durchführungsverordnung):

  • Geburtsurkunde (bzw. wenn jemand z.B. in Deutschland geboren wurde, eine Abschrift aus dem Geburtenbuch nicht älter als 6 Monate)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern: Reisepass)
  • Nachweis des Wohnsitzes (nicht erforderlich bei aufrechter Meldung in Österreich), deutsche Staatsangehörige benötigen eine Meldebestätigung des (letzten) Wohnsitzes in Deutschland
  • Heiratsurkunde der letzten Ehe
  • Nachweis der Auflösung der letzten Ehe (Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten)
  • Geburtsurkunden gemeinsamer vorehelicher Kinder (Vaterschaftsanerkenntnis)
  • Optional: Nachweis von akademischen Graden oder Standesbezeichnung Ing. (Diplom)
  • Lichtbildausweis
  • Für Personen mit fremder Staatsangehörigkeit (zusätzlich)- Reisepass- Ehefähigkeitszeugnis: Das ist eine Bestätigung der zuständigen Heimatbehörde über das Nichtvorliegen von     Ehehindernissen. Das Ehefähigkeitszeugnis hat nur begrenzte Gültigkeit (meist 6 Monate) – Staaten, welche kein Ehefähigkeitszeugnis kennen, stellen stattdessen Ledigkeitsbescheinigungen oder andere entsprechende Dokumente wie z.B. eidesstattliche Erklärungen aus – anerkannte Konventionsflüchtlinge: Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft (Konventionspass)

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass Ihre Heimatbehörde für die Ausstellung der Bestätigung Ihrer Ehefähigkeit z.T. weitere Unterlagen benötigt und es einige Wochen (in Einzelfällen Monate) dauern kann, bis das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt wird. Setzten Sie sich daher rechtzeitig mit Ihrer Heimatbehörde in Verbindung.

  • Ausländische Peronenstandsurkunden werden – je nach Staat – entweder ohne weiteres akzeptiert, oder bedürfen einer Überbeglaubigung bzw. Apostille
  • Fremdsprachigen Urkunden müssen von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher in Österreich übersetzt werden. Ein aktuelles Verzeichnis von Übersetzungsbüros finden sie auf der Site www.sdgliste.justiz.gv.at.

Anmeldung

Wenn Sie Ihre Wünsche mit den vorhandenen Möglichkeiten (Örtlichkeiten,Termine, Sonderhochzeiten) abgestimmt haben und Sie u.U. auch schon einen Hochzeitstermin online oder telefonisch reserviert haben, kommen Sie mit den erforderlichen Unterlagen zur “eigentlichen” Anmeldung.
WICHTIG: Zur Anmeldung der Eheschließung müssen beide Partner zu uns kommen, da Sie gemeinsam Erklärungen abgeben und unterschreiben müssen.

Die gesetzlich vorgeschriebene Frist für die Anmeldung zur Eheschließung beträgt 6 Monate, d.h. Sie dürfen frühestens 6 Monate vor Ihrer Hochzeit zur Anmeldung kommen. Ungeachtet dessen, können Sie Ihren Hochzeitstermin auch schon vorher reservieren.

Im Zuge der Anmeldung wird erledigt:

  • Aufnahme der Personaldaten
  • Abgabe von Erklärungen (z.B. Namensführung)
  • Unterschriften der Verlobten (daher sollten Sie beide anwesend sein)
  • Bezahlung von Gebühren und Abgaben
  • Klärung sonstiger Dinge: Trauungsablauf, Musik, Ausgabe von einem Parkschein für das Hochzeitsfahrzeug

Für die Anmeldung zur Hochzeit sollten Sie sich ca. 1 Stunde Zeit nehmen.
Unsere Anmeldezeiten: Mo – Do 08.00 bis 11.30 Uhr, Di zusätzlich 16.00 bis 17.30, Freitag keine Hochzeitsanmeldungen –  am 15.11. sowie am 24.12. und 31.12. ist geschlossen, am Faschingsdienstag (sowie Allerseelen, soweit es einen Dienstag betrifft) ist am Nachmittag geschlossen.
HINWEIS:
Eine bestehende Terminreservierung wird erst dann fixiert, wenn Sie die Unterlagen bei uns eingereicht haben. Sie können jedoch die bestehende Hochzeits-Terminreservierung telefonisch verlängern.

Gebühren und Abgaben

Die Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Bundesgebühren und Bundesverwaltungsabgaben, die im Zuge der Durchführung der standesamtlichen Trauung eingehoben werden, kann sehr unterschiedlich sein.

Wenn etwa ausländische Urkunden, Übersetzungen, aber auch Bestätigungen und Bescheinigungen vorgelegt werden müssen, betragen die Bundesgebühren Eur 193,- (ohne Vorlage ausländischer Schriftstücke dagegen Eur 74,-).

Hinzu kommen noch Verwaltungsabgaben, welche (u.a. abhängig vom Zeitpunkt der Trauung) etwa von Eur 10,- bis
Eur 70,- ausmachen.

Zusätzlich sind für Trauungen außerhalb des Amtsgebäudes (also alle Trauungen, welche nicht im Rathaus Mödling  stattfinden) folgende Kommissionsgebühren zu bezahlen:

Euro 200,- (innerhalb der Amtsstunden)

Euro 280,- (außerhalb der Amtsstunden an Werktagen einschließlich Samstag)

Euro 350,- (an Sonn/Feiertagen)

Dies betrifft also die  Samstagtrauungen an diversen Örtlichkeiten sowie Sonderhochzeiten.

Wenn Sie im Thonetschlößl (Museum) Mödling heiraten, sind direkt  an den Museumsverein zusätzlich Eur 60,- Nutzungsentgelt für die Räumlichkeiten und für die Aufsichtsperson zu entrichten.

 

Ebenso fallen an den angebotenen Samstagtrauungen in der Stadtgalerie Mödling zusätzlich Eur 80,- an, welche direkt an die Betreiber der Stadtgalerie zu entrichten sind.

 

Auch wenn Sie in Perchtoldsdorf heiraten, sind direkt  an die Marktgemeinde Perchtoldsdorf zusätzlich Eur 70,- Nutzungsentgelt für die Räumlichkeiten und für die Aufsichtsperson zu entrichten.

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